CPSR Service

Kosmetische Sicherheitsbewertung (CPSR)
für neue und bestehende Produkte

Sie sind Hersteller, Markeninhaber oder Inverkehrbringer von Kosmetik und benötigen eine CPSR – sei es für neue Produkte, Sortimentserweiterungen oder die weitere Vermarktung bestehender Produkte. Oft geht es dabei nicht um Grundsatzfragen, sondern um eine zuverlässige Umsetzung, klare Zuständigkeiten und rechtssichere Ergebnisse.

Wir übernehmen die Erstellung und Betreuung Ihrer CPSR – strukturiert, nachvollziehbar und gemäß EU-Kosmetikverordnung – als Teil Ihrer ausgelagerten regulatorischen Betreuung.

Rechtssicherheit für das Inverkehrbringen kosmetischer Produkte

Die kosmetische Sicherheitsbewertung ist eine gesetzliche Voraussetzung für das Inverkehrbringen kosmetischer Produkte in der EU.

Sie ist Bestandteil der Produktinformationsdatei (PIF) und muss vor Markteintritt vorliegen bzw. laufend aktuell gehalten werden.

Für Hersteller und Inverkehrbringer bedeutet das:​​
klare regulatorische Verantwortung
Haftungsrelevanz
Prüf- und Nachweispflichten gegenüber Behörden​

Struktur der Sicherheitsbewertung

Die CPSR besteht aus zwei Teilen:


Teil A – Sicherheitsinformationen
Zusammensetzung des Produkts (qualitativ & quantitativ)
Physikalisch-chemische Eigenschaften und Stabilität
Mikrobiologische Qualität
Verunreinigungen, Spurenstoffe und Verpackung
Normaler und vorhersehbarer Gebrauch
Expositionsbewertung der Inhaltsstoffe
Toxikologische Profile der eingesetzten Rohstoffe

Teil B – Sicherheitsbewertung
Fachliche Bewertung der Produktsicherheit
Schlussfolgerung zur sicheren Anwendung
Hinweise zu Kennzeichnung und Einschränkungen

Klar, strukturiert, verantwortungsvoll
 
Erstellung von CPSR Teil A & Teil B
Bewertung neuer kosmetischer Produkte
Aktualisierung bestehender Sicherheitsbewertungen
Neubewertung bei Rezeptur- oder Rohstoffänderungen
Unterstützung bei INCI-, Claim- und Kennzeichnungsfragen
Integration der CPSR in die Produktinformationsdatei (PIF)​

Regulatorische Bewertung mit Augenmaß
 
Unsere CPSR-Erstellung folgt einem klaren Prinzip:
fachlich fundiert
regulatorisch korrekt
pragmatisch umsetzbar
​​
Wir vermeiden:
unnötige Einschränkungen
überzogene Sicherheitsannahmen
formal korrekte, aber praxisferne Bewertungen

Stattdessen liefern wir belastbare Entscheidungen,
die Ihr Produkt im Markt halten.

Wann Unternehmen uns beauftragen

Erstmalige CPSR-Erstellung für neue Produkte
Übernahme der CPSR von bestehenden Dienstleistern
Wechsel aufgrund von Qualitäts- oder Kommunikationsproblemen
Auslagerung regulatorischer Aufgaben
Aktualisierung nach Rezeptur- oder Lieferantenänderungen
Vorbereitung auf Behördenanfragen / Marktüberwachung​

Sicherheitsbewertungen durch qualifizierte Safety Assessoren

Alle Sicherheitsbewertungen werden von qualifizierten Safety Assessoren gemäß den Anforderungen der EU-Kosmetikverordnung (VO (EG) Nr. 1223/2009) durchgeführt.

Unsere Bewertungen sind nachvollziehbar dokumentiert, fachlich fundiert und jederzeit prüffähig.

CPSR als Teil Ihrer regulatorischen Gesamtbetreuung

Gerne übernehmen wir weitere regulatorische Aufgaben:

• Erstellung und Pflege der Produktinformationsdatei (PIF)
• CPNP-Notifizierung
• Verpackungs- und Kennzeichnungs-Compliance
• Kommunikation mit Behörden
• Schulungen und Inhouse-Trainings

So entsteht eine durchgängige regulatorische Betreuung über den gesamten Produktlebenszyklus hinweg – statt einzelner isolierter Leistungen.

CPSR Anfragen