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AGB

Als Anbieter von Compliance- und Sicherheitsdatenblatt-Services legen wir großen Wert auf transparente Geschäftsbeziehungen. Unsere AGB regeln die Zusammenarbeit zwischen CGC Consulting und unseren Kunden und dienen dazu, Missverständnissen vorzubeugen. In unseren AGB finden Sie Informationen zu unseren Leistungen und Preisen, Vertragsbedingungen und Kündigungsfristen sowie zu Ihrem Widerrufsrecht. Wir empfehlen Ihnen, sich unsere AGB sorgfältig durchzulesen, bevor Sie unsere Dienstleistungen in Anspruch nehmen.

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die nachfolgenden Bedingungen sind Bestandteil aller Verträge für Lieferungen und Leistungen von uns, bei ständiger Geschäftsverbindung mit Kaufleuten auch für alle nach-folgenden Geschäfte. Abweichende Lieferungs- und Einkaufsbedingungen der Vertrags-partner sind nur dann gültig, wenn wir diesen zuvor ausdrücklich und schriftlich zugestimmt haben.

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1. Lieferung

1.1 Vereinbarte Lieferfristen verlängern sich, auch innerhalb eines Lieferverzugs, angemessen bei höherer Gewalt, Arbeitskämpfen und von uns nicht zu vertretenden Betriebsstörungen.

1.2 Für Verzögerungen auf dem Postweg und Transport haften wir nicht.

1.3 Bei Auftragsänderungen, die die Lieferfrist beeinflussen, verlängert sich die vereinbarte Lieferfrist in angemessenem Umfang.

1.4 Im Falle des Lieferverzugs oder Unvermögens durch uns, ist der Besteller nach Setzung einer angemessenen Nachfrist und deren Verstreichen, ohne dass eine Belieferung durch uns stattfinden konnte, berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Weitergehende Ansprüche, ins-besondere Schadensersatzansprüche, sind ausgeschlossen, es sei denn, dass Leistungs-verzögerungen und Leistungsunvermögen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.

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2. Versand

Der Versand erfolgt stets auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Es sei denn, es wurde schriftlich anderes vereinbart. Verzögert sich der Versand aus Gründen, die der Besteller zu vertreten hat, so geht die Gefahr mit Anzeige der Versandbereitschaft auf den Besteller über.

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3. Zahlungsbedingungen

3.1 Unsere Angebote sind stets freibleibend. Rechnungen sind rein netto sofort nach Erhalt zu bezahlen.

3.2 Verpackung, Versandspesen, Transportversicherung, Zollgebühren und gesetzliche Mehrwertsteuer sind in unseren Angeboten nicht enthalten und werden gesondert berechnet.

3.3 Bei Dienst- und Werkverträgen sind wir berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen zu verlangen.

3.4 Als Datum des Zahlungseinganges gilt der Tag, an dem der Betrag bei uns bar ein-gezahlt oder bei bargeldloser Zahlung unserem Konto gutgeschrieben worden ist.

3.5 Wechsel und Schecks werden nur unter Vorbehalt des richtigen Eingangs des vollen Betrages gutgeschrieben.

3.6 Kommt der Besteller mit Zahlungen in Verzug, können wir unbeschadet unserer Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen.

3.7 Zinsen werden ab Fälligkeit, entsprechend 3.1 mit 4 % über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank berechnet.

3.8 Wird uns nachträglich bekannt, dass der Besteller bei Auftragserteilung für uns nicht erkennbare ungünstige wirtschaftliche Verhältnisse auf seiner Seite verschwiegen hat, die sein Unvermögen zur Vertragserfüllung nicht ausschließen ließen, sind wir berechtigt, ohne Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und sofortige Zahlung bereits erkennbarer Leistungen zu verlangen. Treten solche Umstände nach Auftragserteilung ein, so sind wir zur weiteren Leistung nur gegen angemessene Abschlagszahlung verpflichtet.

3.9 Zur Aufrechnung mit Gegenansprüchen und zur Zurückbehaltung von Zahlungen ist der Besteller nur befugt, wenn und insoweit seine Forderung unbestritten oder rechtskräftig ist.

3.10 Hat uns der Auftraggeber Bankvollmacht für ein auf ihn lautendes Konto erteilt, so sind wir ermächtigt, den offenen Saldo aus unseren Forderungen von diesem Konto auszu-gleichen.

 

4. Beanstandungen, Gewährleistung, Haftung

4.1 Beanstandungen wegen unvollständiger oder mangelhafter Lieferung müssen uns, soweit durch zumutbare Untersuchung feststellbar, unverzüglich, spätestens 8 Tage nach Ablieferung, im Falle verdeckter Mängel unverzüglich nach deren Entdeckung angezeigt werden. Treten verdeckte Mängel auf, so ist eine etwaige Verarbeitung der Ware unverzüglich einzustellen. Hält der Besteller diese Verpflichtung nicht ein, so gilt die Ware als genehmigt.

4.2 Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 5 % bei farbigen, bei besonders schwierigen Drucken bis zu 10 % sind zulässig.

4.3 Im Falle berechtigter und rechtzeitiger Beanstandung haben wir nach unserer Wahl nachzubessern oder Ersatz zu liefern. Der Auftraggeber kann Herabsetzung der Vergütung oder Rücktritt vom Vertrag verlangen, wenn zwei Nachbesserungsversuche fehlgeschlagen oder die Ersatzlieferung wiederum mangelhaft ist. Macht der Auftraggeber in diesem Falle von seinem Recht auf Rücktritt oder Preisminderung keinen Gebrauch, so können wir unsererseits vom Vertrag zurücktreten. Ein Schadensersatzanspruch wegen Verletzung der Nachbesserungs- bzw. Ersatzpflicht ist ausgeschlossen, es sei denn, im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

4.4 Alle Schadensersatzansprüche gegen uns aus jedwedem Rechtsgrund, einschließlich solcher wegen Folgeschäden, sind ausge-schlossen, es sei denn, dass der Schaden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit unsererseits verursacht wurde. Eine Schadensersatzhaftung aus dem Vertrag ist auf den Schadensbetrag beschränkt, der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses als Folge der Pflicht-verletzung für uns erkennbar war.

4.5 Ist der Besteller eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich rechtliches Sondervermögen oder ein Kaufmann, bei dem der Vertrag zum Betrieb seines Handels-gewerbes gehört, sind Schadensersatzansprüche des Bestellers, gleich welcher Art und aus welchem Rechtsgrund, z.B. aus Verschulden bei Vertragsschluss, positiver Vertragsverletzung, unerlaubter Handlung, Ausgleich unter Gesamtschuldnern, gegen uns, unsere gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsange-hörigen ausgeschlossen, wenn uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder leitenden Angestellten nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.

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5. Eigentumsvorbehalt

5.1 Gelieferte Ware bleibt bis zur Zahlung aller, aus jedwedem Rechtsgrund gegenüber dem Besteller zum Zeitpunkt der Lieferung bestehenden Forderungen unser Eigentum. Bei laufender Rechnung gilt das Vorbehaltseigentum als Sicherung für die Saldoforderung.

5.2 Veräußert der Besteller die gelieferte Ware bestimmungsgemäß weiter, so tritt er schon jetzt die dadurch entstehende Forderung gegen seine Abnehmer mit allen Nebenrechten zur Sicherung unserer Ansprüche gemäß § 5.1 an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an.

5.3 Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts, insbesondere durch Rücknahme der Ware, die in Fällen des Zahlungsverzuges und bei sonstiger Gefährdung unseres Eigentumsanspruches zulässig ist, gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag. Im Zuge der Geltend- machung unseres Eigentumsvorbehaltes sind wir berechtigt, die sofortige Herausgabe der Vorbehaltsware unter Ausschluss jeglichen Zurückbehaltungsrechts zu verlangen und uns selbst oder durch unseren Bevollmächtigten den unmittelbaren Besitz, auch durch Betreten der Räume des Bestellers und Einsicht in dessen Geschäftsunterlagen, zu verschaffen.

5.4 Unbeschadet der Zahlungsverpflichtung des Bestellers sind wir berechtigt, die zurück- genommenen Ware

a) freihändig bestens zu verkaufen und den Erlös gutzuschreiben oder

b) zu dem von uns dem Besteller berechneten Preis (Vertragspreis) abzüglich Skonto, Rabatten und sonstigen Nachlässen und unter Abzug der Wertminderung gutzuschreiben.

In allen Fällen sind wir außerdem berechtigt, unsere Rücknahmekosten von der Gutschrift abzusetzen.

5.5 Von einer Pfändung oder jeder anderen Beeinträchtigung unserer Eigentums-rechte durch Dritte hat uns der Besteller unverzüglich Mitteilung zu machen und das Eigentumsrecht sowohl Dritten als auch uns gegenüber schriftlich zu bestätigen.

5.6 Der Besteller hat die Vorbehaltsware ausreichend, insbesondere gegen Feuer und Diebstahl, zu versichern.

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6. Pfandrecht

6.1 Wir erwerben an allen Waren oder sonstigen Sachen, die ein Kunde bei uns eingelagert oder aus einem sonstigen Rechtsgrund uns übergeben hat, zur Sicherung aller Forderungen, die uns aus dem Rechtsverhältnis zu dem Kunden zustehen, das Pfandrecht, gemäß §§ 1204 ff.

6.2 Die Abtretung von Forderungen gegen uns bedarf unserer schriftlichen Zustimmung.

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7. Urheberrechte, Haftung für den Inhalt an Druckerzeugnissen

7.1 Das Recht der Vervielfältigung in jeglichem Verfahren und zu jeglichem Verwendungs-zweck an unseren Skizzen, Entwürfen, Originalen, Filmen, etc. verbleibt bei uns.

7.2 Druckplatten, Kopiervorlagen auf Film, Stanzformen und dergleichen bleiben, sofern sie nicht vom Besteller angeliefert sind, unser Eigentum, auch wenn sie gesondert in Rechnung gestellt werden.

7.3 Für fremde Druckvorlagen und Manuskripte sowie andere, vom Besteller ange-lieferte Gegenstände, die nicht spätestens vier Wochen nach Ausführung des Auftrages von uns zurückgefordert worden sind, übernehmen wir keine Haftung.

7.4 Der Besteller haftet dafür, dass der Inhalt angelieferter Druckvorlagen nicht gegen gesetzliche Bestimmungen verstößt. Desgleichen haftet er dafür, dass solche Druckvorlagen nicht Urheberrechten Dritter unterliegen. In allen Fällen stellt uns der Besteller von allen Ansprüchen Dritter frei.

7.5 Es obliegt dem Auftraggeber, die von uns vorgegebenen Werbemaßnahmen unter Berücksichtigung der gegebenen Verhältnisse und der Besonderheit der Branche daraufhin überprüfen zu lassen, ob sie wettbewerbsrechtlich unbedenklich sind. Wir übernehmen insoweit keine Haftung.

7.6 Wir dürfen von den Produkten und Werbemitteln, die wir für einen Auftraggeber hergestellt haben, auf eigene Kosten Fortdrucke in beliebiger Menge für Eigenwerbung herstellen und verbreiten, auch zur Teilnahme an Wettbewerben.

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8. Anwendbares Recht

Auf alle Rechtsbeziehungen zu uns findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Das internationale Kaufrecht (EKG) findet keine Anwendung.

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9. Erfüllungsort

Erfüllungsort für alle Leistungen aus diesem Vertrag ist München, auch insoweit als Rechtsgeschäfte durch unsere außerhalb Münchens gelegenen Geschäftsstellen vermittelt wurden.

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10. Gerichtsstand

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus Rechtsbeziehungen zwischen dem Besteller und uns ist München. Unsere Geschäftsbedingungen, die allen Vereinbarungen zugrunde liegen, gelten durch Bestellung bzw. Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung oder Leistung als anerkannt.



Geschäftsführer: Claus Geiser
Sitz der Gesellschaft: Gröbenzell
Eingetragen: HRB 295831

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